19. Versicherung.


Gefahren eines Aquariums

  • Das Aquarium selbst muss repariert oder ersetzt werden.
  • Die Fische und Pflanzen können vernichtet werden.
  • Die elektrischen Geräte des Aquariums (Heizung, Filter, Abdeckung usw.) können beschädigt oder zerstört werden.
  • Durch auslaufendes Wasser kann der eigene Hausrat (Möbel, Teppiche, Tapeten, Schränke, Tische usw.) beschädigt werden.
  • Bei einer Mietwohnung kann fremdes Eigentum beschädigt werden. Andere Hausbewohner, z.B. in der darunter liegenden Wohnung, können Schadensersatz geltend machen.
  • Eigentümer oder Mieter einer Eigentumswohnung müssen mit Ersatzansprüchen der Eigentümergemeinschaft rechnen, wenn Allgemeineigentum durch das auslaufende Wasser beschädigt worden ist.
  • Wer im eigenen Haus wohnt, hat den Schaden am Gebäude selbst zu tragen.

Welche Möglichkeiten hat man nun, sich gegen diese Schäden zu versichern?

  • Die Haftpflichtversicherung um die Schäden abzudecken, die fremden Personen zugefügt wurden - also z. B. Hausbewohner unterer unserer Wohnung und/oder Vermieter.
  • Eine Gebäudeversicherung, wenn man Hauseigentümer ist und somit Schäden am eigenen Haus hat. (TIPP: Bei einer Eigentumswohnung mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung über eine Möglichkeit der Mitversicherung innerhalb der gemeinschaftlichen Gebäudeversicherung reden.)
  • Eine Hausratversicherung für die Schäden am eigenen Hausrat (z. B. Schränke, Teppiche usw.).
  • Eine Glasbruchversicherung für das beschädigte Aquarium.
  • Eine Elektrogeräte-Versicherung, welche die elektrischen Geräte des Aquariums mit einschließt.
  • Vermutlich denken jetzt einige, dass sie ja davon schon eine oder auch mehrere Versicherungen haben. Hier gilt es dann im Einzelfall zu prüfen, ob auch die durch das Aquarium entstehenden Schäden mit abgedeckt sind. Ansonsten sollte das Aquarium in die bestehende Versicherung mit aufgenommen werden.

Die einzelnen Versicherungen kurz angesprochen:

Haftpflichtversicherung

Laut Gesetzes ist jeder, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, zum Schadenersatz verpflichtet.

Das bedeutet, wenn Dein Aquarium ausläuft - egal wodurch -, und Eigentum vom anderen (Mieter, Vermieter usw.) beschädigt wird, bist Du auf jeden Fall zum Schadenersatz verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du eine Haftpflichtversicherung hast. Den entstandenen Schaden des anderen musst Du begleichen. Da können schnell ein paar 1000 Euro zusammenkommen.

Die Haftpflichtversicherung deckt diese Kosten der Schadenersatzansprüche ab. Darüber hinaus wehrt sie aber auch ungerechtfertigt gestellte Ansprüche ab. Das ist ein Sachverhalt, der nicht so bekannt ist und deshalb leicht übersehen wird. Trotzdem kann dieser Punkt des Versicherungsschutzes sehr wichtig sein.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt Schäden an Deinem eigenen Hausrat (Teppiche, Schränke usw.) ab.

Es gibt eine Klausel, über die Aquarienwasser dem Leitungswasser gleichgestellt wird. Somit gelten dann auch durch bestimmungswidrig ausgetretenes Aquarienwasser verursachte Schäden als versichert.
Diese Klausel die viele Versicherer sogar kostenlos mit einschließen, muss aber bei den meisten bestehenden Verträgen extra beantragt werden - anderenfalls gehst Du, wie oben erwähnt, im Schadenfall leer aus.

In den ganz neuen Hausratversicherungen sind inzwischen Aquarienwasserschäden automatisch mitversichert. Hier braucht dann nichts mehr gesondert beantragt werden. Diese neuen Verträge dürften aber die wenigsten bisher haben.

Was zählt alles zum Hausrat?

Kurz gesagt, alles was Du theoretisch bei einem Umzug in andere Wohnung mitnehmen könntest. Was da bleibt, zählt zu den Gebäudebestandteilen (z. B. Türen, Fenster, Böden, meist auch Einbauküchen usw.). Dies ist zwar keine einwandfreie exakte Definition, verdeutlicht aber den Unterschied zwischen Gebäudebestandteilen und Hausrat sehr gut. Wichtig ist, dass Gebäudebestandteile (mit wenigen Ausnahmen, auf die es hier nicht ankommt) über die Hausratversicherung nicht versichert sind.

Gebäudeversicherung:

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäudebestandteilen ab. Was Gebäudebestandteile sind, wurde schon bei der Hausratversicherung erläutert.

Im Prinzip gilt all das, was bei der Hausratversicherung schon erläutert wurde, auch für die Gebäudeversicherung.
Versicherte Gefahren sind Feuer, Leitungswasser, Sturm usw.

Auch hier muss, bis auf die ganz neuen Verträge, extra beantragt werden, dass Aquarienwasserschäden als mitversichert gelten, da Aquarienwasser kein Leitungswasser ist.

Für Bewohner einer Mietwohnung oder eines gemieteten Hauses ist diese Versicherung nicht nötig, da Schäden am Gebäude über die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, wenn die von aufgeführten Besonderheiten beachtet wurden. Der Vermieter wäre hier die Person, die diese Versicherung haben müsste. Um unnötigen ärger oder nicht versicherte Schadensfälle weitestgehend auszuschließen sollte man sich hier mit dem Hauseigentümer absprechen.

Für Bewohner einer Eigentumswohnung sieht die Sache etwas anders aus. Hier können sowohl allgemeingenutzte Gebäudebestandteile, wie zum Beispiel eine Holztreppe im Treppenhaus oder die Wände im Treppenhaus beschädigt sein oder aber private Gebäudebestandteile, wie zum Beispiel teure Holztüren innerhalb der eigenen Wohnung oder Parkettfußboden.

Entweder man überzeugt die Eigentümergemeinschaft davon, die oben genannte Klausel, über die Aquarienwasserschäden mitversichert gelten, mit in den Gebäudeversicherungsvertrag einzuschließen oder aber man beantragt zur Hausratversicherung, dass bestimmte Gebäudebestandteile (die dann genau bezeichnet sein müssen) als mitversichert gelten sollen. Es versteht sich von selbst, dass dann natürlich die Klausel für Aquarienwasser der Hausratversicherung ebenfalls zugrunde liegen muss.

Für diese oben genannten oder ähnlichen Fälle ist es nämlich möglich über die Hausratversicherung auch Gebäudebestandteile mitzuversichern. Dieses muss aber wieder extra beantragt werden, da es eine Ausnahme ist und nur auf Antrag des Versicherten mit in den Hausratvertrag eingeschlossen wird.

Haushaltsgeräteversicherung

Die Haushaltsgeräteversicherung deckt Schäden an allen Elektro- und Gasgeräten des Haushalts ab, die durch Kurzschluss, Fabrikationsfehler, unsachgemäße Handhabung und elektrische Defekte, die nicht auf Verschleiß zurückzuführen sind, entstanden sind. Kurz gesagt ist fast jeder Schadenfall an einem Elektrogerät versichert, wenn es sich nicht um Verschleiß (also normale Abnutzung) handelt.

Zu den Elektro- und Gasgeräten zählen alle Geräte, die im Haushalt vorhanden sind, also Fernseher, Gas- oder Elektroherd, Haartrockner, Toaster, usw. und natürlich elektrisches Aquarienzubehör, wie Beleuchtung, Heizung, Pumpen etc.

Glasbruchversicherung

Die Glasbruchversicherung ist in den meisten Fällen in der Hausratversicherung oder in der Gebäudeversicherung enthalten.
Sollte dies nicht der Fall sein, so bieten die entsprechenden Versicherer im Regelfall eine separate Glasversicherung an.

Fibel-Tour: Im zwanzigsten Kapitel könnt ihr noch ein abschließendes Wort lesen.