Viele technische Geräte müssen eine aufgedruckte IP-Nummer haben. Die erste Zahl bezeichnet den Schutz gegen eindringende Festkörper, die zweite den Schutz gegen Wasser. Folgende Tabelle nach Nach IEC 529 (1976):
Erste Ziffer: Fremdkörperschutz |
0 |
kein Schutz |
kein besonderer Schutz von Personen gegen zufälliges Berühren unter Spannung stehender oder sich bewegender Teile. |
Kein Schutz der Betriebsmittels gegen Eindringen von festen Fremdkörper. |
1 |
Schutz gegen Fremdkörper >50mm |
Schutz gegen zufälliges großflächiges Berühren unter Spannung stehender und innerer sich bewegender Teile, z.B. mit der Hand. Aber kein Schutz gegen absichtlichen Zugang zu diesen Teilen. |
Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 50mm. |
2 |
Schutz gegen Fremdkörper >12mm |
Schutz gegen Berührung mit den Fingern unter Spannung stehender oder innerer sich bewegender Teile. |
Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 12mm. |
3 |
Schutz gegen Fremdkörper >2,5mm |
Schutz gegen Berührung unter Spannung stehender oder innerer sich bewegender Teile mit Werkzeug, Drähten oder ähnlichem von einer Dicke größer als 2,5mm. |
Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit inerem Durchmesser größer als 2,5mm. |
4 |
Schutz gegen Fremdkörper >1mm |
Schutz gegen Berührung unter Spannung stehender oder innerer sich bewegender Teile mit Werkzeug, Drähten oder ähnlichem von einer Dicke größer als 1mm. |
Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörper mit einem Druchmesser größer als 1mm. |
5 |
Schutz gegen Staubablagerung |
Vollständiger Schutz gegen Berührung unter Spannnung stehender oder innerer bewegender Teile. |
Schutz gegen schädliche Staubablagerung. Das Eindringen von Staub ist nicht vollkommen verhindert, aber der Staub darf nicht in solchen Mengen eindringen, daß die Arbeitsweise beeinträchtigt wird. |
6 |
Schutz gegen Staubeintritt |
Vollständiger Schutz gegen Berührung unter Spannung stehender oder innerer bewegender Teile. |
Schutz gegen Eindringen von Staub. |
Zweite Ziffer: Wasserschutz |
0 |
Kein Schutz |
Kein besonderer Schutz |
1 |
Schutz gegen senkrecht fallendes Tropfwasser. |
Wassertropfen, die senkrecht fallen dürfen keine schädliche Wirkung haben. |
2 |
Schutz gegen schrägfallendes Tropfwasser. |
Wassertropfen, die in einem beliebigen Winkel bis zu 15� zur Senkrechten fallen, dürfen keine schädliche Wirkung haben. |
3 |
Schutz gegen Sprühwasser. |
Wasser, das in einem beliebigen Winkel bis 60� zur Senkrechten fällt, darf keine schädlichen Wirkungen haben. |
4 |
Schutz gegen Spritzwasser. |
Wasser, das aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel spritzt, darf keine schädliche Wirkung haben. |
5 |
Schutz gegen Strahlwasser. |
Ein Wasserstrahl aus einer Düse, der aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel gerichtet wird, darf keine schädliche Wirkung haben. |
6 |
Schutz bei Überflutung. |
Wasser darf bei vorübergehender Überflutung, z.B. durch schwere Seen, nicht in schädlichen Mengen in das Betriebsmittel eindringen. |
7 |
Schutz beim Eintauchen. |
Wasser darf nicht in schädlichen Mengen eindringen, wenn das Betriebsmittel unter den festgelegten Druck- und Zeitbedingungen in Wasser eingetaucht wird. |
8 |
Schutz beim Untertauchen. |
Wasser darf nicht in schädlichen Mengen eindringen, wenn das Betriebsmittel unter einem festgelegten Druck und für unbestimmte Zeit unter Wasser getaucht wird. |