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  • IP-Schutzarten
  • IP-Schutzarten

    Viele technische Geräte müssen eine aufgedruckte IP-Nummer haben. Die erste Zahl bezeichnet den Schutz gegen eindringende Festkörper, die zweite den Schutz gegen Wasser. Folgende Tabelle nach Nach IEC 529 (1976):

    Erste Ziffer: Fremdkörperschutz
    0 kein Schutz kein besonderer Schutz von Personen gegen zufälliges Berühren unter Spannung stehender oder sich bewegender Teile. Kein Schutz der Betriebsmittels gegen Eindringen von festen Fremdkörper.
    1 Schutz gegen Fremdkörper >50mm Schutz gegen zufälliges großflächiges Berühren unter Spannung stehender und innerer sich bewegender Teile, z.B. mit der Hand. Aber kein Schutz gegen absichtlichen Zugang zu diesen Teilen. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 50mm.
    2 Schutz gegen Fremdkörper >12mm Schutz gegen Berührung mit den Fingern unter Spannung stehender oder innerer sich bewegender Teile. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 12mm.
    3 Schutz gegen Fremdkörper >2,5mm Schutz gegen Berührung unter Spannung stehender oder innerer sich bewegender Teile mit Werkzeug, Drähten oder ähnlichem von einer Dicke größer als 2,5mm. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit inerem Durchmesser größer als 2,5mm.
    4 Schutz gegen Fremdkörper >1mm Schutz gegen Berührung unter Spannung stehender oder innerer sich bewegender Teile mit Werkzeug, Drähten oder ähnlichem von einer Dicke größer als 1mm. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörper mit einem Druchmesser größer als 1mm.
    5 Schutz gegen Staubablagerung Vollständiger Schutz gegen Berührung unter Spannnung stehender oder innerer bewegender Teile. Schutz gegen schädliche Staubablagerung. Das Eindringen von Staub ist nicht vollkommen verhindert, aber der Staub darf nicht in solchen Mengen eindringen, daß die Arbeitsweise beeinträchtigt wird.
    6 Schutz gegen Staubeintritt Vollständiger Schutz gegen Berührung unter Spannung stehender oder innerer bewegender Teile. Schutz gegen Eindringen von Staub.

    Zweite Ziffer: Wasserschutz
    0 Kein Schutz Kein besonderer Schutz
    1 Schutz gegen senkrecht fallendes Tropfwasser. Wassertropfen, die senkrecht fallen dürfen keine schädliche Wirkung haben.
    2 Schutz gegen schrägfallendes Tropfwasser. Wassertropfen, die in einem beliebigen Winkel bis zu 15� zur Senkrechten fallen, dürfen keine schädliche Wirkung haben.
    3 Schutz gegen Sprühwasser. Wasser, das in einem beliebigen Winkel bis 60� zur Senkrechten fällt, darf keine schädlichen Wirkungen haben.
    4 Schutz gegen Spritzwasser. Wasser, das aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel spritzt, darf keine schädliche Wirkung haben.
    5 Schutz gegen Strahlwasser. Ein Wasserstrahl aus einer Düse, der aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel gerichtet wird, darf keine schädliche Wirkung haben.
    6 Schutz bei Überflutung. Wasser darf bei vorübergehender Überflutung, z.B. durch schwere Seen, nicht in schädlichen Mengen in das Betriebsmittel eindringen.
    7 Schutz beim Eintauchen. Wasser darf nicht in schädlichen Mengen eindringen, wenn das Betriebsmittel unter den festgelegten Druck- und Zeitbedingungen in Wasser eingetaucht wird.
    8 Schutz beim Untertauchen. Wasser darf nicht in schädlichen Mengen eindringen, wenn das Betriebsmittel unter einem festgelegten Druck und für unbestimmte Zeit unter Wasser getaucht wird.



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